Vorstandssitzung vom 31. Mai: Konkrete Vorschläge zum zukünftigen Statut für Kommunalpolitiker
Im Rahmen der Vorstandssitzung des SYVICOL, die am Montag, den 31. Mai, im hauptstädtischen Rathaus stattfand, wurde seitens der Mitglieder konstruktiv über die Stellungnahmen zum Entwurf der großherzoglichen Verordnung zur Festlegung des Maßnahmenkatalogs des Naturpakts und über den Gesetzentwurf Nr. 7813 zur Änderung von Artikel 62 des Gesetzes vom 27. März 2018 über die Organisation der zivilen Sicherheit und die Schaffung eines großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungsdienstes (CGDIS) diskutiert. Darüber hinaus sprach sich der Vorstand für das Schaffen eines gesetzlichen Statuts für Kommunalpolitiker aus und stellte in dem Zusammenhang seine Vorschläge vor.
Zunächst gingen die Vorstandsmitglieder auf die zusätzliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf Nr. 7655 zur Schaffung des Naturpaktes mit den Gemeinden sowie auf die Stellungnahme zum Entwurf der großherzoglichen Verordnung hinsichtlich der Festlegung des Maßnahmenkatalogs im Rahmen des Naturpaktes ein. Diese großherzogliche Regelung ist in Artikel 1 des Gesetzentwurfs jener Fassung vorgesehen, die von der Chamber geändert wurde. Geändert wurde der besagte Artikel, um die Bedingungen und Modalitäten des Maßnahmenkatalogs zu spezifizieren, indem drei Kategorien eingeführt werden für die maximal 1, 3 oder 5 Punkte erreicht werden können, mit der Zielsetzung, so die wesentlichen Elemente des Maßnahmenkatalogs im Gesetz festzulegen. Dieser Ansatz ist dem Dachverband der Gemeinden zufolge jedoch nur schwer mit dem Inhalt der laut dem Katalog umzusetzenden Maßnahmen des Pakts zu vereinbaren, die eine Mischung aus konkreten Maßnahmen und Entscheidungen der Gemeinden sind. Das SYVICOL schlägt deshalb in dem Zusammenhang vor, die gleiche Formulierung wie im Klimapakt zu verwenden. Dabei wurde der normative Rahmen als ausreichend angesehen.
Was nun den Maßnahmenkatalog an sich betrifft, stellt das SYVICOL mit Bedauern fest, dass etwa 15 Maßnahmen bereits vor Inkrafttreten des Paktes verschärft wurden, obwohl auch die Gesamtanzahl der Maßnahmen erhöht wurde. Er bedauert indes, dass das zu erreichende Leistungsniveau seitens der Gemeinden noch vor Inkrafttreten des Paktes angehoben wurde, während ein schrittweises Vorgehen seiner Ansicht nach auf größere Unterstützung bei den Gemeinden stoßen würde. Das SYVICOL hat zudem den Maßnahmenkatalog im Detail analysiert und eine Reihe von Ungereimtheiten, vor allem was das System der Punktevergabe betrifft, festgestellt.
Im Anschluss daran, sprachen sich mehrere Vorstandsmitglieder gegen die zunehmende Komplexität der Gesetzgebung im Bereich Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen aus und plädierten für ein Festlegen von Zielsetzungen, die leichter zu erreichen sind, gepaart mit einer schrittweisen Erhöhung des Anforderungsniveaus des Maßnahmenkatalogs im Rahmen der Umsetzung. Dazu SYVICOL-Präsident Emile Eicher: „Wenn wir erreichen wollen, dass sich die Gemeinden engagieren, müssen wir sie ermutigen und eine gewisse Dynamik schaffen, auch wenn das letztlich bedeutet, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt das Leistungsniveau anheben müssen. Wenn wir aber von Anfang an zu viel fordern, riskieren wir, das Gegenteil von dem zu erzielen, was wir eigentlich wollen.“ Louis Oberhag, Vizepräsident des SYVICOL, und Jean-Paul Schaaf, Bürgermeister von Ettelbrück, pflichteten Emile Eicher bei. Jean-Paul Schaaf stellte sich in dem Zusammenhang zudem die Frage, ob der Maßnahmenkatalog in einer Reihe von Pilot-Gemeinden bereits zur Anwendung gekommen sei und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Dies sei der Fall gewesen, so der Präsident, allerdings sei das SYVICOL nicht in die Auswertung eingebunden gewesen.
Im Anschluss daran bezog der Vorstand Stellung zum Gesetzvorschlag Nr. 7813 hinsichtlich der Änderung des Artikels 62 des Gesetzes vom 27. März 2018 über die Organisation der zivilen Sicherheit und die Schaffung des großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS), der vom Abgeordneten Michel Wolter eingereicht wurde. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll festgelegt werden, dass die jährlich vom Staat an das CGDIS gezahlten Einnahmen, die den Erträgen aus der Mehrwertsteuererhöhung entsprechen, in Zukunft als Beitrag seitens der Gemeinden gelten sollen.
In seiner Stellungnahme, die mit 9 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen wurde, erinnerte das SYVICOL daran, dass es schon bei der Ankündigung der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 15 % auf 17 % zum 1. Januar 2015 gefordert hatte, dass die dadurch entstehenden Mehreinnahmen den Gemeinden zugutekommen müssen, so wie sie auch an den übrigen Einnahmen aus dieser Steuer beteiligt sind, und dies im gleichen Verhältnis, sprich zu 10 %. Diese Forderung fand aber damals keine Berücksichtigung. Das SYVICOL stellte zudem fest, dass den Angaben des nationalen Plans zur Organisation der Rettungsdienste (PNOS) zufolge, zu dem er am 19. April 2021 in seinem Gutachten Stellung bezogen hatte, die definitive Größe des CGDIS weit über die hinausgehen wird, die bei seiner Gründung angekündigt worden war. Das SYVICOL vertritt die Ansicht, dass diese neue Begebenheit ein Überdenken der Finanzierungsregelungen rechtfertigt.
Die Stellungnahme war daraufhin Gegenstand einer konstruktiven Diskussion, bei der Lydie Polfer, Emile Eicher, Jean-Paul Schaaf, Dan Biancalana, Michel Malherbe, Patrick Comes, Annie Nickels-Theis, Romain Osweiler und Raymonde Conter-Klein jeweils das Wort ergriffen. „Es geht keineswegs darum, das CGDIS in irgendeiner Form in Frage zu stellen, denn die Qualität der Arbeit, die geleistet wird, ist vorbildlich. Und jeder ist sich bewusst, dass diese hohe Qualität auch ihren Preis hat. Die Gemeinden wünschen sich lediglich ein gerechteres Finanzierungssystem“, fasste Emile Eicher die Wortmeldungen der Befürworter zusammen.
Bei der anschließenden Abstimmung enthielten sich Lydie Polfer, 1. Vizepräsidentin, Dan Biancalana, Vizepräsident, und Patrick Comes, Schöffe aus Wiltz, mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf gegen die Finanzierungsmodalitäten des CGDIS verstosse, die im Gesetz vom 27. März 2018 verankert sind, das damals von der Chamber einstimmig angenommen wurde, und demzufolge diesen politischen Konsens drei Jahre später in Frage stelle.
Anschließend befasste sich der SYVICOL-Vorstand mit seinen Vorschlägen zur Schaffung eines legalen Statuts für Gemeindepolitiker. Der Vorstand ist der Ansicht, dass mit der Neufassung des Gemeindegesetzes der Zeitpunkt reif ist, um eine solche gesetzliche Regelung für kommunale Mandatsträger auszuarbeiten, um so die Attraktivität des lokalpolitischen Engagements zu erhalten und auszubauen. In dem Zusammenhang schlägt das SYVICOL zunächst vor, die Stundenanzahl des „congé politique“ neu zu bewerten und zu erhöhen. Dabei gilt es den zukünftigen Herausforderungen, die sowohl auf die Gemeinden als auch auf die Kommunalpolitiker zukommen, Rechnung zu tragen.
Bemängelt wird darüber hinaus, dass im aktuellen Gesetz ein besonderer Schutz vor Entlassung, vor einer beruflichen Herabstufung oder vor einer anderen Disziplinarmaßnahme aufgrund der Ausübung eines politischen Amtes gänzlich fehlt. Kommunalpolitiker sind aufgrund der Ausübung ihres Mandats in der Tat häufiger von ihrer Arbeit abwesend als andere Arbeitnehmer und demzufolge einem größeren Entlassungsrisiko oder negativen Auswirkungen in ihrer beruflichen Karriere ausgesetzt. Aus diesem Grund fordert das SYVICOL, sowohl einen umfassenden Schutz während der Mandatsdauer sowie während eines Ex-ante- und Ex-post-Zeitraumes.
Obwohl Luxemburg bereits über ein System der Kostenerstattung, des Einkommensausgleichs sowie der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Kommunalpolitiker verfügt, musste das SYVICOL feststellen, dass diese Regelungen gewisse Grenzen aufzeigen. Demzufolge sollte die Gesetzgebung weiter an die bestehenden Bedürfnisse angepasst werden. Eine vierteljährliche oder monatliche Rückerstattung anstelle einer jährlichen Rückerstattung des Einkommens an den Arbeitgeber, das den Kommunalpolitikern während ihres „congé politique“ gezahlt wird, die Pension für teilzeitbeschäftigte Kommunalpolitiker sowie eine flexiblere Entschädigung für Selbständige gilt es dem SYVICOL zufolge in Zukunft ins Auge zu fassen.
Ein weiterer Aspekt, den der SYVICOL-Vorstand diskutierte, war das Thema Weiterbildung. Das SYVICOL ist der Ansicht, dass die Gesetzgebung dahingehend geändert werden sollte, dass, genau wie in der französischen Gesetzgebung, in ihr ein Recht auf Fortbildung verankert wird. Diese Änderung würde auch einen Fortbildungsurlaub für Kommunalpolitiker beinhalten, die über keinen „congé politique“ von 40 Stunden pro Woche verfügen, unabhängig von der Art ihres Mandats.
Schließlich befasste sich das SYVICOL auch mit dem Schutz der politischen Vertreter (und ihrer Familien) vor Drohungen, Gewalt, Einschüchterung und Beleidigungen. In den letzten Jahren wurde festgestellt, dass Politiker im Allgemeinen oft Ziel von Beleidigungen sind. Insbesondere online in sozialen Netzwerken. Mittlerweile hat sich dort ein Gefühl des sich nicht Strafbarmachens entwickelt. Aufgrund der Ausübung ihres Amtes können Kommunalpolitiker aber auch Opfer von Angriffen und Aggressionen werden. Das SYVICOL schlägt in dem Zusammenhang vor, dass die Begehung einer solchen Straftat, bedingt durch die Tatsache, dass der Kommunalpolitiker ein öffentliches Mandat ausübt, als erschwerender Umstand angesehen wird.
Mit den konkreten Vorschlägen bezüglich des zukünftigen Statuts für Kommunalpolitiker zeigten sich die Mitglieder des Vorstandes allesamt sehr zufrieden „Es ist sehr wichtig, dass sich in dieser Hinsicht endlich etwas tut. Im Vergleich zum Ausland hinken wir seit vielen Jahren hinterher, mit dem Resultat, dass es immer schwieriger wird, Kandidaten für die Kommunalwahlen zu finden. Es wäre gut, wenn sich in Zukunft auch mehr Menschen aus der Privatwirtschaft auf kommunalpolitischer Ebene engagieren würden. Ihre Ansichten sind wichtig für eine Politik, die alle Akteure unserer Gesellschaft einbeziehen möchte“, so Annie Nickels-Theis, Bürgermeisterin von Bourscheid, die zudem betonte, dass der Zugang zur Politik im Allgemeinen auch für Frauen vereinfacht werden sollte.
In seinem Bericht über die Aktivitäten des Büros informierte Präsident Emile Eicher den Vorstand über eine Videokonferenz vom 4. Mai mit dem Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Romain Schneider, bei der es insbesondere um eine Partnerschaft beim Einsatz regionaler und ökologischer Produkte in den Schulkantinen und den Maisons Relais geht. Zudem beschlossen der SYVICOL-Präsident und der Minister, mit einer gemeinsamen Aktion und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden gegen die Problematik Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Jene Gemeinden, die über Obstbäume verfügen, werden aufgerufen ihren Bürgern die Möglichkeit zu geben diese Früchte zu pflücken, um so zu verhindern, dass sie, auf dem Boden liegend, verfaulen.
Am 10. Mai hatte der Vorstand einen konstruktiven Austausch mit der Innenministerin, der Leitung der CGDIS und den Gemeindevertretern im Vorstand der CGDIS bezüglich des PNOS. Das Treffen war seitens der Ministerin während einer Plenarsitzung in der Abgeordnetenkammer vorgeschlagen worden, nachdem das SYVICOL seine Stellungnahme zum PNOS abgegeben hatte. Der Austausch diente dazu, die Fragen zu klären, die der Dachverband der Gemeinden bezüglich der für die kommenden Jahre geplanten Erhöhung der kommunalen Zuweisungen aufgeworfen hatte.
Der Präsident informierte den Vorstand anschließend über zwei Arbeitssitzungen zwischen dem Innenministerium und den Mitgliedern des SYVICOL im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der „Charte déontologique au secteur communal“, die in den kommenden Tagen stattfinden werden. Er erinnerte in dem Zusammenhang auch daran, dass der SYVICOL-Vorstand bereits im Juli 2016 einen Vorschlag für einen „Code de conduite des élus locaux“ gutgeheißen hatte, der dem ehemaligen Innenminister Dan Kersch übergeben worden war.
Die nächste Vorstandssitzung, auf dessen Tagesordnung u. a. die Regierungsänderungsanträge zum Gesetzentwurf Nr. 7126 über kommunale Verwaltungssanktionen und die Erweiterung der Befugnisse der „Agents municipaux“ stehen, findet am 12. Juli statt.
Links zu allen Gutachten der Sitzung vom 31. Mai:
- AV21-20-Projet de loi n°7655 portant création d'un pacte nature avec les communes et modifiant la loi modifiée du 31 mai 1999 portant institution d'un fonds pour la protection de l'environnement (Avis complémentaire)
- AV21-21-Proposition de loi n°7813 portant modification de l'article 62 de la loi du 27 mars 2018 portant organisation de la sécurité civile et création d'un Corps grand-ducal d'incendie et de secours
- PP21-01-Propositions pour un « statut de l’élu local »
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