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Vorstandssitzung vom 25. Januar: Abfallwirtschaft und Änderungen zum Gesetzesentwurf des sogenannten „Baulandvertrag“ im Mittelpunkt
Im hauptstädtischen Rathaus fand am Montag, dem 25. Januar, die erste Sitzung des SYVICOL-Vorstandes für das Jahr 2021 statt. Dabei wurden nicht weniger als fünf Gutachten zu Gesetzesentwürfen verabschiedet, darunter die Reform des Abfallgesetzes sowie Änderungen zum Gesetzesentwurf des sogenannten „Baulandvertrag“. Ein weiteres Thema war das doppelte Jubiläum, das das SYVICOL im laufenden Jahr feiern wird.
Der erste Punkt der Tagesordnung befasste sich mit dem Gesetzentwurf Nr. 7659 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 21. März 2012 über Abfälle und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 in nationales Recht.
Im Bereich der Abfallwirtschaft befürwortet das Gemeindesyndikat, wie es Guy Wester, Präsident der technischen Kommission des SYVICOL unterstrich, generell einen Ansatz, der die kommunale Autonomie und das Subsidiaritätsprinzip respektiert und dem kommunalen Sektor so ein Höchstmaß an Flexibilität hinsichtlich der einzusetzenden Mittel lässt, um die Zielsetzungen der umzusetzenden Richtlinie zu erfüllen, dies insbesondere in Bezug auf die Anwendung des Verursacherprinzips.
Des Weiteren fordert das SYVICOL den Gesetzgeber auf, den Gemeinden die alleinige Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der städtischen Abfälle zu übertragen, unabhängig davon, ob sie aus Haushalten stammen oder nicht, um so eine koordinierte und gerechte Bewirtschaftung zu gewährleisten. Diese Forderung steht indes im Gegensatz zu dem Ansatz des Gesetzgebers, die Gemeinden, jene Behörden also, die im öffentlichen Auftrag agieren, in direkte Konkurrenz zu kommerziellen Akteuren aus der Privatwirtschaft zu setzen.
Darüber hinaus spricht sich das SYVICOL gegen einen freien Zugang zu den Recyclingzentren unabhängig vom Wohnort aus. Eine solche Lösung ist in den Augen des Gemeindesyndikates auf Gemeindeebene ohnehin aus verschiedenen Gründen kaum machbar und birgt zudem die Gefahr eines regelrechten „Mülltourismus“. Das SYVICOL unterstützt jedoch die Idee einer schrittweisen Angleichung der von den Recyclingzentren angebotenen Dienstleistungen. Darüber hinaus steht das Gemeindesyndikat der Regierung zur Verfügung, um diesbezüglich gemeinsam Lösungsansätze zu finden.
Abschließend unterstreicht das SYVICOL die Wichtigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den kommunalen und staatlichen Behörden und bittet die Regierung in dem Zusammenhang, ihm alle Entwürfe großherzoglicher Durchführungsbestimmungen zwecks Stellungnahme zukommen zu lassen.
In dem Zusammenhang stellten sich die beiden Vorstandsmitglieder Raymonde Conter-Klein und Romain Osweiler Fragen zur Zugangskontrolle zu den Ressourcenzentren, ein Problem, das vor allem Grenzgemeinden betrifft. Weitere Anmerkungen betrafen die neue Rolle der Großmärkte in der Abfallwirtschaft, die künftig Rücknahmestellen für Verpackungsabfälle einrichten werden. Insbesondere bedauerten die Redner das Fehlen von Details zur Finanzierung und zum Betrieb dieser Infrastrukturen.
Die Mitglieder des Vorstandes analysierten dann die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf Nr. 7139 zur Änderung des novellierten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und Stadtentwicklung sowie die beiden diesbezüglichen Entwürfe der großherzoglichen Verordnungen. Die wichtigste Änderung im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf betrifft den Erschließungsvertrag oder „Baulandvertrag“, der durch zwei neue Dienstbarkeiten ersetzt wird: Einerseits der „contrainte temporaire de viabilisation“ (CTV) sowie der „contrainte temporaire de construction de logement“ (CTL).
Obwohl das Einführen dieser Dienstbarkeiten einige Schwachstellen des ursprünglichen Textes ausgleicht, prallen diese in den Augen des SYVICOL auf eine Reihe von rechtlichen Hindernissen. Das SYVICOL befürchtet in dem Zusammenhang, dass letztlich nicht nur das Ziel, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen, nicht erreicht wird, sondern dass darüber hinaus die Gemeinden die betroffenen Eigentümer entschädigen müssen. Die geplanten Dienstbarkeiten erzeugen insgesamt gesehen viele Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendung und ihrer Folgen. Das SYVICOL schlägt deshalb vor nach Lösungsansätzen zu suchen, um Eigentümer von unbebauten Grundstücken zu ermutigen, diese zu erschließen und dabei die nicht gewünschten Auswirkungen der CTVL-Dienstbarkeiten zu vermeiden.
Zweitens sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass der Inhalt der Vorab-Studie durch ein Umsetzungskonzept ergänzt wird, das die Absichten der von einer Grunddienstbarkeit betroffenen Eigentümer zur Entwicklung oder zum Bau von Wohnungen berücksichtigt. Das SYVICOL befürchtet jedoch, dass sich die Erhebung, die die kommunalen Behörden durchführen müssen, um die Bereitschaft der Eigentümer hinsichtlich einer Urbanisierung ihrer Grundstücke festzustellen, als komplex erweisen wird, ohne das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Das SYVICOL begrüßt indes die Bereitschaft des Gesetzgebers, in das geänderte Gesetz vom 19. Juli 2004 ein vereinfachtes Verfahren für die punktuelle Änderung des PAG einzuführen. Leider entspricht das Ergebnis nicht den Erwartungen der Gemeinden, weder bezüglich der Möglichkeit einer punktuellen Änderung, noch beim Verfahren selbst. Da die vorgesehene Prozedur, um geringfügige Änderungen vorzunehmen, nur ausnahmsweise benutzt werden kann, ist das SYVICOL der Ansicht, dass das Verfahren umfassend überprüft und vereinfacht werden muss.
Als nächster Punkt stand der Gesetzentwurf Nr. 7498 zur Änderung des Gesetzes vom 18. Juli 2018 über die Großherzogliche Polizei auf der Tagesordnung. Dieser verleiht der Videoüberwachung, die von der Polizei im Rahmen ihrer Aufgabe der Aufklärung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten durchgeführt wird, eine rechtliche Grundlage. Das SYVICOL bedauert in dem Zusammenhang, dass nur der Generaldirektor der Polizei die Initiative zur Installation von Videoüberwachungskameras ergreifen kann. Im Hinblick auf ihre Kompetenzen ist es entscheidend, dass Bürgermeister weiterhin in der Lage sind zu handeln, wenn die Sicherheit auf dem Gebiet von Gemeinden in Gefahr ist. Aus diesem Grund fordert das SYVICOL, dass das Gesetz vorsieht, dass die Polizei, nach ministerieller Genehmigung, auf eigene Initiative oder auf Vorschlag des Bürgermeisters öffentlich zugängliche Plätze, die ein besonderes Risiko für die Begehung von Straftaten darstellen, unter Videoüberwachung stellen kann.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung verabschiedete der Vorstand den Gesetzentwurf Nr. 7715, der die Ausstellung von Personalausweisen für Luxemburger Staatsbürger betrifft. Zunächst einmal werden diese, wie vom europäischen Gesetzgeber gefordert, nun zwei Fingerabdrücke in digitaler Form enthalten. Diese Verpflichtung gilt ab dem 12. Lebensjahr. Zweitens begrüßt das SYVICOL die Tatsache, dass die Adresse des Inhabers nicht mehr auf dem im Personalausweis integrierten elektronischen Chip gespeichert wird. Damit wird einem langjährigen Wunsch der Gemeinden Rechnung getragen und in Zukunft vermieden, dass bei jedem Wohnsitzwechsel ein neuer Personalausweis beantragt werden muss.
Das folgende Gutachten betraf den Gesetzesentwurf Nr. 7632, der die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in luxemburgisches Recht umsetzt. Die besagte Richtlinie legt den rechtlichen Rahmen für die Installation von drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Leistung und begrenzter Reichweite, sogenannte „small cells“, fest, die als Bestandteil des Ausbaus des geplanten 5G-Netzes erforderlich sind.
Das SYVICOL stellt sich im Zusammenhang mit der Installation dieser „small cells“ Fragen was die konkrete Umsetzung betrifft. Da Artikel 68 des Gesetzentwurfs keinerlei Vorab-Genehmigung für die Installation dieser drahtlosen Zugangspunkte mit begrenzter Reichweite vorsieht, ist diese Bestimmung nach Ansicht des SYVICOL ein klarer Eingriff in die Befugnisse der Gemeinden laut Artikel 37 des Gesetzes vom 19. Juli 2004 über kommunale Planung und Stadtentwicklung.
Aus Gründen der Transparenz und der Übersicht, verlangt das SYVICOL zumindest eine Vorab-Benachrichtigung, wenn solche drahtlosen Zugangspunkte installiert werden und zudem eine Art Masterplan für sämtliche Gemeinden Luxemburgs. Darüber hinaus fordert das Gemeindesyndikat, dass dieser Plan von den kommunalen Behörden und den Betreibern des 5G-Netzes gemeinsam erstellt wird.
Anschließend hieß der Vorstand den mehrjährigen Finanzierungsplan des Gemeindesyndikates für die Jahre 2021 bis 2024 gut. Dieser ist gekennzeichnet durch eine schrittweise Reduzierung der Rücklagen, um so die Mitgliederbeiträge der Gemeinden während der durch die Pandemie verursachten Krise auf ein striktes Minimum zu beschränken.
In seinem Bericht über die Aktivitäten des Büros informierte der Präsident über eine Videokonferenz mit dem STATEC und dem Innenministerium vom 5. Januar 2021 bezüglich der für den 1. Juni 2021 geplanten Volkszählung. In Anbetracht der Pandemie schlägt das SYVICOL vor, dem deutschen Modell zu folgen und die Volkszählung auf das kommende Jahr zu verschieben. Ein weiterer Punkt war ein Treffen mit den Verantwortlichen der „Association Luxembourgeoise des Bachelors Scientifiques des Communes et des syndicats de communes“ (ALBSC) im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Gemeindegesetzes.
Die regionalen Workshops, die zur Verfeinerung der Ergebnisse der Umfrage, die das SYVICOL mit Hilfe der Lokalpolitiker im Juni/Juli 2020 durchgeführt hat, werden aufgrund der Pandemie nun online stattfinden. Die betreffenden Workshops finden am 8., 15., 20., 22. und 27. März statt.
Zum Schluss ging der Präsident Emile Eicher noch auf das doppelte Jubiläum ein, das das SYVICOL in diesem Jahr feiern wird. Die Ursprünge des Gemeindesyndikates gehen auf die frühen 1950er Jahre zurück, genauer gesagt auf den 28. Januar 1951, mit der Gründung einer luxemburgischen Sektion innerhalb des Rates der Gemeinden Europas (CCE). Das SYVICOL seinerseits wurde am 28. November 1986 gegründet. Ab dem 26. Januar wird das SYVICOL eine Online-Kampagne starten, die einen Überblick über 70 Jahre Geschichte der kommunalen Vertretung auf nationaler und europäischer Ebene gibt. Geplant ist auch, das doppelte Jubiläum am Samstag, den 27. November 2021, in einem würdigen Rahmen zu feiern.
Links zu allen Gutachten der Sitzung vom 25. Januar:
- AV21-02 - Modification de la loi modifiée du 21 mars 2012 relative aux déchets
- AV21-03 - Amendements gouvernementaux au projet de loi n°7139 portant modification de la loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l'aménagement communal et le développement urbain
- AV21-04 - Modification de la loi modifiée du 18 juillet 2018 sur la Police grand-ducale et amendements gouvernementaux relatif au projet de loi portant modification de la loi modifiée du 18 juillet 2018
- AV21-05 - Mise en œuvre du règlement (UE) 2019-1157 du Parlement européen et du Conseil du 20 juin 2019
- AV21-06 - Transposition de la directive (UE) 2018-1972 du Parlement européen et du Conseil du 11 décembre 2018 (5G)
Photo: ©SYVICOL/Laurent Graaff
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