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Vorstandssitzung vom 7. Dezember: Wohnungs-vermietung und Sicherheitsunternehmen im Dienst der Gemeinden

Der SYVICOL-Vorstand tage am Montag, dem 7. Dezember im hauptstädtischen Rathaus. Die Vorstellung des Gutachtens zum Gesetzesentwurf über den sogenannten „bail à usage d’habitation“, welcher unter anderem Wohngemeinschaften eine gesetzliche Basis geben soll, gab Anlass zu regen Diskussionen. Genauso wie das Thema Sicherheitsunternehmen im Dienst der Gemeinden. Dazu veröffentliche das Syndikat auch eine Stellungnahme.

Das erste der beiden Gutachten, die auf der Tagesordnung standen, betraf die Änderungen bezüglich des Gesetzentwurfes Nr. 7139 des bereits geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Entwicklung sowie den städtischen Raum und die damit verbundenen zwei großherzogliche Reglemente. Zu einer früheren Version des Entwurfs hat das SYVICOL bereits in einem Gutachten vom 13. November 2017 Stellung bezogen. Zu der bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung zum Erschließen der Grundstücke welche erstmals als bebaubar eingestuft werden kommt eine Verpflichtung zum Bauen hinzu, eine Maßnahme, die das SYVICOL bereits gefordert hat. Die besagte Verpflichtung beinhaltet jedoch keine vertragliche Grundlage („Baulandvertrag“) mehr, sondern wird auf Grundlage von Dienstbarkeiten („servitude administrative“) verankert. Ein neuer Artikel, der dem Gesetzesentwurf hinzugefügt wurde, schafft auch die Möglichkeit eines Verfahrens für punktuelle Änderungen des allgemeinen Bebauungsplans (PAG). Angesichts der Vielschichtigkeit dieses Gesetzentwurfs wird das SYVICOL das diesbezügliche Gutachten erst in der nächsten Vorstandssitzung am 25. Januar 2021 besprechen.

Anschließend erörterten die Mitglieder des SYVICOL-Vorstandes das Gutachten zum Gesetzentwurf Nr. 7642 zur Änderung des (geänderten) Gesetzes vom 21. September 2006 über den sogenannten „bail à usage d’habitation“. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Situation der Mieter zu verbessern, indem deren Rechte gestärkt werden. Da Mieter, gegenüber den Vermietern, oft in einer schwächeren Position sind, unterstützt das SYVICOL dieses Vorhaben und begrüßt die Bereitschaft, einen rechtlichen Rahmen für Wohngemeinschaften zu schaffen.

Das Gemeindesyndikat stellt in dem Zusammenhang jedoch fest, dass dieser mit dem recht schwerfälligen und starren angedachten Formalismus einhergeht, der die neue Regelung wenig attraktiv macht. Da das künftige Statut der Wohngemeinschaft keinen zwingenden Charakter hat, befürchtet das SYVICOL, dass die Vielfalt der Wohn- und Mietsituationen den kommunalen Behörden weiterhin erhebliche Probleme bereiten wird. Folglich plädiert das Gemeindesyndikat für die Schaffung eines flexibleren, aber verbindlichen Rechtsrahmens.

Das SYVICOL begrüßt in dem Zusammenhang indes die Ausweitung der Mietpreisobergrenze auf möblierte Unterkünfte und Zimmer, insbesondere die sogenannten „Cafészëmmeren“, die bisher nur deshalb von dieser Obergrenzenregelung ausgenommen waren, da diese Zimmer mit Möbeln ausgestattet waren. Der Gesetzesentwurf zielt nun darauf ab, die Einhaltung dieser Regelung durch die Vermieter zu stärken, indem der Mietvertrag in Zukunft eine entsprechende Klausel enthalten muss. Da der Gesetzestext jedoch keinerlei Strafen bei Nichtbeachtung vorsieht, ist zu befürchten, dass diese Maßnahme wirkungslos bleiben wird.

Aus diesem Grund ist das SYVICOL der Ansicht, dass die beste Vorgehensweise eine obligatorische Eintragung des investierten Kapitals im Mietvertrag wäre.

Ein letzter wesentlicher Punkt betrifft den neuen Artikel 9, §5 des geänderten Gesetzes, der die Zuständigkeit eines Friedensrichters ermöglicht, wenn die kommunale Mietkommission durch Mangel an Mitgliedern nicht mehr tagen kann. Das SYVICOL bedauert in den Zusammenhang, dass den Parteien damit eine außergerichtliche Lösung vorenthalten wird. Das Gemeindesyndikat hält deshalb die in seinem Gutachten vom 8. Dezember 2014 zum Gesetzentwurf über die Abschaffung der Distrikte vorgeschlagene Lösung der Schaffung einer nationalen Schlichtungsstelle, die die Befugnisse aller bestehenden Mietkommissionen hierzulande übernehmen würde, für angemessener.

Im Anschluss daran kam es zu einer lebhaften Diskussion, in deren Verlauf abwechselnd Jean-Paul Schaaf, Georges Mischo, Laurent Zeimet und Lydie Polfer das Wort ergriffen. Eine ganze Reihe von Anmerkungen betraf die Untervermietung, die in dem Gesetzesentwurf Nr.7642 gar nicht definiert ist, sondern weiterhin nur durch die Bestimmungen des Code Civil geregelt wird. Lydie Polfer betonte, dass es für einen Vermieter selbst dann, wenn der Mietvertrag die Untervermietung ausdrücklich verbietet, sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, zu erfahren, wer denn tatsächlich in der vermieteten Wohnung lebt. Unter diesen Umständen komme der Frage nach der Kontrolle der gemieteten Räume durch die Kommunen, laut dem Gesetz vom 20. Dezember 2019 über Gesundheits-, Hygiene-, Sicherheits- und Bewohnbarkeitskriterien, eine entscheidende Bedeutung zu.

Georges Mischo betonte in dem Zusammenhang, dass „sich die Eigentümer dieser Meldepflicht überhaupt nicht bewusst seien, dass alle Wohnungen, die zur Miete angeboten werden, im Vorfeld der Gemeindeverwaltung gemeldet werden müssen, die Missachtung dieser Vorschrift aber später zum Problem der Mieter und Mitbewohner werden könne“. Einig waren sich die Vorstandsmitglieder darin, dass es in Zukunft notwendig ist, die Vermieter stärker in die Verantwortung zu nehmen und die Mieter besser über ihre Rechten und Pflichten zu informieren. Damit Letztere später nicht für etwas verantwortlich gemacht werden können, für das sie nicht verantwortlich sind. Eines machten die Diskussionen auch deutlich: Die Begebenheiten vor Ort sind viel schwieriger und facettenreicher als von den Verfassern des Gesetzentwurfs gedacht. Das SYVICOL wird den Vorstandsmitgliedern eine überarbeitete Fassung seines Gutachtens unter Berücksichtigung all dieser Anmerkungen und Überlegungen vorlegen.

Anschließend berichtete der Präsident über die Aktivitäten des Bureaus: Eine Videokonferenz mit der Innenministerin, in der u.a. das Thema der Reform des Statuts der Lokalpolitiker, die für 2021 geplante Volkszählung des STATEC und die Erhöhung der Subventionen im Falle einer Gemeindefusion erörtert wurden. Zwei weitere Videokonferenzen, an denen das Innenministerium, das Gesundheitsministerium, das „Haut-Commissariat à la protection nationale“ teilnahmen, befassten sich mit der Sensibilisierung für das Tragen von Schutzmasken an öffentlichen Orten und dem Einrichten der zukünftigen Impfzentren.

Zum Schluss bezog das SYVICOL noch Stellung zu den Sicherheitsunternehmen im Dienst der Gemeinden und die damit verbundene Debatte um die öffentliche Sicherheit. Das SYVICOL ist der Ansicht, dass die Gemeinden dabei im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln, um die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Hygiene zu gewährleisten. Das Gemeindesyndikat machte auch deutlich, dass es nicht darum geht, die Befugnisse der Polizei in Frage zu stellen. Gegebenenfalls muss der rechtliche Rahmen, in dem diese privaten Sicherheitsbeamten zum Einsatz kommen, allerdings genauer definiert werden.

Anbei die diesbezügliche Stellungnahme: Link.


Foto: ©SYVICOL

Publié le : 08.12.2020

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